Der deutsche General Anton Dostler in seinen letzten Momenten nach dem Urteil eines Militärtribunals im Jahr 1945
General Anton Dostler war ein Offizier der deutschen Infanterie während des Zweiten Weltkriegs. Im ersten alliierten Militärgerichtsverfahren nach Kriegsende wurde er wegen Verstoßes gegen das Kriegsrecht verurteilt.
Er hatte den Befehl zur Exekution von funfzehn gefangenen US-Soldaten gegeben, die während einer Mission hinter den feindlichen Linien festgenommen worden waren. Ihr Auftrag war es, eine strategisch wichtige Eisenbahnverbindung der deutschen Armee zu unterbrechen.
Obwohl die Soldaten in korrekter Uniform agierten und den Regeln der Haager Konvention entsprachen, wurden sie nach ihrer Gefangennahme ohne ordentliches Verfahren behandelt – ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht.
Das internationale Kriegsrecht, insbesondere die Haager Landkriegsordnung von 1907, erlaubt Maßnahmen gegen getarnte Spione und Saboteure, jedoch nicht gegen reguläre Soldaten in Uniform. Da die amerikanischen Soldaten als reguläre Kombattanten galten, hätten sie als Kriegsgefangene geschutzt werden mussen.
Dostlers Entscheidung beruhte auf einem geheimen Befehl der damaligen Fuhrung aus dem Jahr 1942, der jedoch im Widerspruch zum internationalen Recht stand
Offiziere der 135. Festungsbrigade wandten sich an General Dostler mit dem Ziel, die Umsetzung eines umstrittenen Befehls zu verzögern. Trotz dieser Einwände bestätigte Dostler in einem weiteren Telegramm seine Anordnung an Oberst Almers.
Die Offiziere des Regiments unternahmen in der Folge mehrere Versuche, die Maßnahme zu stoppen – darunter auch telefonische Appelle. Sie waren sich bewusst, dass eine solche Handlung gegenuber uniformierten Kriegsgefangenen einen klaren Widerspruch zur Genfer Konvention von 1929 darstellte.
Trotz aller Bemuhungen wurden die funfzehn amerikanischen Soldaten am Morgen des 26. März 1944 in Punta Bianca bei La Spezia, in der Gemeinde Ameglia, getötet.
Ihre sterblichen Überreste wurden zunächst an einem abgelegenen Ort beigesetzt und die Grabstätte verschleiert.
Warum bestehen Exekutionskommandos historisch aus mehreren Personen?
In der Geschichte militärischer und gerichtlicher Vollstreckungen war es ublich, mehrere Soldaten oder Offiziere in ein sogenanntes Erschießungskommando einzubeziehen. Dies diente mehreren Zwecken – sowohl organisatorischer als auch psychologischer Natur.
Ein zentraler Grund liegt in der Verteilung der Verantwortung. Viele beteiligte Personen empfanden das Ausfuhren einer tödlichen Anordnung – insbesondere gegenuber wehrlosen Gefangenen – als moralisch belastend. Um diese psychische Last zu verringern, wurde die Handlung auf mehrere Schultern verteilt. Je mehr Personen beteiligt waren, desto mehr wurde das Gefuhl abgeschwächt, allein verantwortlich zu sein.
In vielen Fällen wurde zusätzlich eine besondere Maßnahme ergriffen: Ein oder mehrere Gewehre wurden mit Platzpatronen geladen. Dadurch konnte kein Außenstehender – und oftmals auch nicht die Schutzen selbst – mit Sicherheit sagen, wer den tödlichen Schuss abgegeben hatte. Diese Unsicherheit trug dazu bei, das Gewissen der Beteiligten zu entlasten, obwohl die beteiligten Personen in der Regel durch den fehlenden Ruckstoß erkennen konnten, ob sie eine Platzpatrone abgefeuert hatten.
Außerdem sollte durch die Beteiligung mehrerer Schutzen sichergestellt werden, dass der Vollzug der Strafe möglichst rasch und effektiv erfolgte. Historisch war man bemuht, unnötiges Leid zu vermeiden, insbesondere unter Berucksichtigung der damaligen moralischen und militärischen Maßstäbe